Einblick in die Geschichtedes Abendmals
• In den ersten Jahrhunderten war die Taufe das einzige Kriterium zur Teilnahme am Abendmahl. In der orthodoxen Kirche ist das bis heute so geblieben.
• Aus Angst, unwürdig mit den Gaben umzugehen, wurde 1215 (4. Laterankonzil) verboten, dass Laien vom Kelch trinken sollten. Ein Christ sollte zwischen gewöhnlichem Essen und Abendmahl
empfangen unterscheiden können. Dadurch wurde die Zulassung zum
Abendmahl auf das Alter 13-14 Jahre festgelegt.
• In der Reformation wurde diese Vorstellung übernommen.
• In den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden
(neben der Sündenvergebung) andere wesentliche Bedeutungen
des Abendmahls wiederentdeckt: Gemeinschaft mit Gott und den
Mitchristen, Freude, Hoffnung auf das Reich Gottes, Vergewisserung
der Gegenwart Gottes, Dank für Gottes Liebe. Die Vorstellung der
„Einladung“ gewann die Oberhand über die Vorstellung der „Zulassung“.
• Aus der Gemeinschaft mit Gott und den Geschwistern sollten
die Kinder nicht ausgeschlossen werden. Dazu ermutigte die
„Vereinigte Lutherische Kirche in Deutschland (VELKD) seit 1977.